Allgemeine Vermietbedingungen

1. Vertragsabschluss

Mit der schriftlichen Anmeldung bieten Sie der Firma KanuTouristik-Mitte, Inhaber Siegfried Bollmus den Abschluss eines Vermietungsvertrages verbindlich an. Mit der Anmeldung erkennen Sie die Vermietbedingungen an. Grundlage des Vertrages sind die im aktuell gültigen Prospekt genannten Leistungen und Preise. Der Vertrag kommt durch Annahme in Form unserer Vermietbestätigung zustande. Die Anmeldung erfolgt durch den unterzeichnenden Anmelder auch für alle in der Anmeldung zahlenmäßig aufgeführten Teilnehmer.

2. Bezahlung

Nach Erhalt von 50% der Bootsmiete erhalten Sie von uns die Vermietungsbestätigung per Fax oder E-Mail. Bis zum Abfahrtstage ist der Restbetrag unaufgefordert auf eines unserer Konten einzuzahlen. Bei der Kanuvermietung kann eine Materialausgabe nur erfolgen, wenn der Restbetrag am Abfahrtstag bar eingezahlt oder unserem Konto gutgeschrieben ist. Alternativ erkennen wir auch einen von der Zahlstelle abgestempelten Überweisungsträger an.

3. Leistungen / Leistungsänderung

Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht der Leistungsbeschreibung und den Preisangaben im aktuell gültigen Katalog sowie den zusätzlichen Angaben in den Vermietunterlagen. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Vermieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, wenn die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Kanutour nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir verpflichten uns, Sie über Leistungsänderungen / -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

4. Preisänderung

Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und vertraglich festgelegten Preise zu ändern, soweit dies aus unvorhersehbaren Gründen erforderlich wird und zwischen Preisbestätigung und dem vereinbarten Beginn der Vermietung mehr als 3 Monate liegen. Hierüber müssen wir Sie spätestens 3 Wochen vor Beginn der Vermietung in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Sie sind berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeltes zurückzutreten, falls sich der Mietpreis um mehr als 10% erhöht.

5. Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden

Sie können jederzeit vor Mietbeginn durch eine schriftliche Erklärung von der Tour zurücktreten. Wir können eine Entschädigung in Form eines pauschalierten, prozentualen Anteils vom Mietpreis verlangen.

Dieser ergibt sich wie folgt:

  • bis 8 Tage vor Mietbeginn 20%
  • 1-7 Tage vor Mietbeginn 50%
  • am Tag der Tour 90%

Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Eingangsdatum der Kündigung bei der Firma KanuTouristik-Mitte, Inhaber Siegfried Bollmus. Dem Kunden bleibt der Nachweis einer geringeren Aufwendung vorbehalten. Nehmen Sie nach Buchung der Kanutour Änderungen vor, so können wir eine Umbuchungsgebühr in Höhe von €25,- pro Umbuchung und Teilnehmer erheben.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Werden einzelne Vermietleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen dringenden Gründen nicht in Anspruch genommen, so entsteht kein Erstattungsanspruch des gesamten oder Teilmietpreises.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

a. Vor dem Beginn der Vermietung: Der Vermieter kann das Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen, wenn die planmäßige Durchführung der Kanutour durch nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird (z. B. Hochwasser, Niedrigwasser, Baumassnahmen etc.). Dies ist auch in Fällen von höherer Gewalt gegeben.

b. Nach Beginn der Vermietung: Wir kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Mieter die Durchführung der Tour ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir aus diesem Grunde, so behalten wir auch den Anspruch auf den Mietpreis. Bei der Kündigung nach Antritt der Tour wird der Vermieter durch den jeweiligen Tourleiter und/oder Vertragspartner vertreten. In manchen der genannten Fälle sind eventuell entstandene Mehrkosten vom Kunden zu tragen.

8. Kündigung in Folge höherer Gewalt

Wird die Tour in Folge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich gefährdet, so können sowohl Kunde als auch die Firma KanuTouristik-Mitte, Inhaber Siegfried Bollmus den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Mietbeginn aus vorgenannten Gründen erhalten Sie den gezahlten Mietpreis unverzüglich zurück, ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Ergeben sich die genannten Umstände nach Beginn der Tour, kann der Mietvertrag von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Falle werden wir die in Folge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen, insbesondere werden Sie, falls der Vertrag die Rückbeförderung beinhaltete, zurückgeführt. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Tour noch zu erbringenden Vermietleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung von Ihnen und uns je zur Hälfte getragen. Im übrigen fallen Mehrkosten dem Kunden zur Last. KanuTouristik-Mitte, Inhaber Siegfried Bollmus kann bis zur letzten Minute vom Vertrag zurücktreten, wenn besondere Ereignisse wie Hochwasser, Umweltkatastrophen etc. einen sicheren Verlauf der Tour nicht zulassen würden oder behördliche Anweisungen dies verlangen. Muss eine Tour, die aus der Kombination mehrerer Leistungen besteht, wegen Hochwassers in ihrem Verlauf geändert werden, wird von der Firma KanuTouristik-Mitte, Inhaber Siegfried Bollmus ein Alternativprogramm angeboten. Eine Stornierung ist in diesem Fall weder vom Kunden noch vom Veranstalter zulässig.

9. Haftung des Veranstalters

Die Firma KanuTouristik-Mitte, Inhaber Siegfried Bollmus haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:

  • sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
  • gewissenhafte Tourvorbereitung und Tourabwicklung
  • Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
  • ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Vermietleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten.

Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung vertrauten Personen. Wird im Rahmen einer Tour oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Kunden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so regelt sich in diesem Falle eine etwaige Haftung nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen.
Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeitaktivitäten ist grundsätzlich mit einem höheren Risiko verbunden und muss vom Mieter selbst verantwortet werden. Sportanlagen, Fahrräder, Kanus und andere sportliche Hilfsmittel müssen vor Inanspruchnahme geprüft werden. Das Anlegen von Schwimmhilfen ist bei der Benutzung von Kajaks und Canadiern Pflicht. Für Unfälle, die bei Sport- und Freizeitaktivitäten auftreten, haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft. Insbesondere bei Wander-, Rad- und Kanureisen ist der Mieter für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Straßenverkehrs- und Binnenschifffahrtsordnung und für alle Schäden, die er sich und anderen zufügt, verantwortlich. Er verpflichtet sich außerdem, Alkohol sowie andere Rauschmittel nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu sich zu nehmen. Der Mieter ist dabei selbst dafür verantwortlich, dass er den gesundheitlichen Anforderungen der Tour gewachsen ist.

10. Versicherungen

Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Reiserücktrittskosten- und Reisehaftpflichtversicherung zu Ihrer eigenen Sicherheit.

11. Gepäcktransport

Für von uns transportiertes Gepäck und Fahrräder haften wir nicht bei Verlust oder Beschädigung.

12. Beschränkung der Haftung

Unsere vertragliche Haftung für Schäden die nicht Körperschäden sind ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt (§ 651 h). Wir haften nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Vermietbeschreibung als Fremdleistung gekennzeichnet werden.

13. Gewährleistungen

Die Ansprüche des Kunden bei Mangelhaftigkeit der Mietsache richten sich nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts und sind binnen eins Monats geltend zu machen (§ 651 c bis g, BGB). Gleiches gilt für den Abschluss unserer Gewährleistung, diese beträgt sowie für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen (§ 651 g, BGB). Schadenersatzansprüche des Kunden (§ 651 f, BGB) unterliegen den in Nummer 12 genannten Haftungsbeschränkungen.

14. Bestimmungen zum Kanuverleih

Wenn Sie ein Kanu von uns mieten, kann dieses am Abfahrtstag ab 9.00 Uhr in Empfang genommen werden. Am Ankunftstag ist eine der im Kanuführer angegebenen Abholstellen zur dort festgelegten Zeit anzulaufen. Die Abholstelle ist, sofern nicht vorher bereits vereinbart, der Firma KanuTouristik-Mitte, Inhaber Siegfried Bollmus einen Abend vor Beendigung der Fahrt mitzuteilen. Kanus und Ausrüstung sind gereinigt und persönlich zu übergeben. Ansonsten müssen wir Ihnen eine Reinigungspauschale von €10, bei Mannschaftscanadiern von €20 berechnen, diese wird bei Rückgabe der Boote in bar fällig. Die Kanus sind zusammen mit einem Mitarbeiter der Firma KanuTouristik-Mitte, Inhaber Siegfried Bollmus auf einen Anhänger aufzuladen. Die vermieteten Kanus dürfen ausschließlich auf den Flüssen Eder, Fulda, Werra und Weser und auf den in der Vermietbestätigung ausgewiesenen Abschnitten benutzt werden. Zuwiderhandlungen können hohe Strafen nach sich ziehen. Der Mieter verpflichtet sich, das angemietete Kanu/Kajak nur von Personen, die älter als 14 Jahre sind, führen zu lassen sowie die Zahl der für das Kanu zugelassenen Personen nicht zu überschreiten.

15. Umweltschutz

Sie verpflichten sich, die Natur schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten. Müll kann am Ende der Fahrt an unseren Fahrzeugen entsorgt werden. Sie verpflichten sich, die Bestimmungen der Landschaftsschutzverordnungen der jeweiligen Schutzgebiete einzuhalten und nur die ausgewiesenen Ein- und Ausstiegsstellen, Rast- und Übernachtungsstellen, über die Sie von der Firma KanuTouristik-Mitte, Inhaber Siegfried Bollmus informiert wurden, zu benutzen.

16. Beschädigung

Werden Ausrüstungsgegenstände der Firma KanuTouristik-Mitte, Inhaber Siegfried Bollmus beschädigt oder gehen diese durch das Verschulden des Kunden verloren, müssen wir Ihnen die Reparatur bzw. Wiederbeschaffungskosten in Rechnung stellen.

17. Mitwirkungspflicht

Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, uns Ihre Beanstandungen unverzüglich vor Ort, bzw. unserer Tourenleitung zur Kenntnis zu geben. Wir bzw. die Tourenleitung werden für Abhilfe sorgen, sofern es möglich ist. Unterlassen Sie es, einen Mangel sofort anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

18. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäße Erbringung von Vermietleistungen haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Mietdauer gegenüber uns schriftlich geltend zu machen. Für später eingehende Ansprüche ist jede Haftung ausgeschlossen.

19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Mietvertrages im übrigen.

20. Sitz des Unternehmens

ist 37133 Friedland, Am Hagen 1.

KanuTouristik-Mitte, Inhaber Siegfried Bollmus

Allgemeine Vermietbedingungen, Friedland, 15.02.2014

Kontakt